
Betretungsverbot erneut verlängert
Die Hessische Landesregierung hat am 27. April 2020 die Achte Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Damit werden unter anderem die Betreutungsverbote für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten um eine Woche bis zum 10. Mai 2020 unverändert verlängert.
Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) mit der LAG WfbM beratenen ersten Lockerungen der Betretungsverbote werden damit mindestens um eine weitere Woche verschoben.
Es ist zu erwarten, dass erste Lockerungen für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten frühestens nach der Runde der Bundeskanzlerin und der Länderchefs am 6. Mai 2020 beschlossen werden.