Informationen rund um Corona

Corona-Teilhabe-Fonds für Sozialunternehmen

Die Bundesregierung hat für Inklusionsbetriebe, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Sozialkaufhäuser und sonstige gemeinnützige Sozialunternehmen ein Hilfsprogramm zu deren Existenzsicherung aufgelegt: den Corona-Teilhabe-Fonds (auch bekannt als „100-Millionen-Euro-Programm“).

Die Hilfen werden für Liquiditätsengpässe im Zeitraum von September 2020 bis März 2021 gewährt.
Die Leistungen des Corona-Teilhabe-Fonds werden in Hessen durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) ausbezahlt.

Der Antrag kann ab dem 01.01.2021 beim Integrationsamt in Kassel gestellt werden. Antragsfrist ist der 31. März 2021. Insgesamt stehen 8,41 Millionen Euro für Hessen bereit.

Die Fördervoraussetzungen für die Liquiditätsbeihilfe werden in einem zweistufigen Verfahren geprüft:

1. Stufe
Im Förderzeitraum muss ein Einnahmeausfall von mindestens 10 Prozent bezogen auf den jeweiligen Vorjahresmonat vorliegen. Der Einnahmeausfall muss zudem aufgrund der Corona-Pandemie entstanden sein. Diese Voraussetzung muss für jeden beantragten Fördermonat vorliegen, damit dieser bei der Berechnung der Liquiditätsbeihilfe einbezogen wird.

2. Stufe
Es muss ein Liquiditätsengpass vorliegen. In einem zweiten Schritt werden deshalb die Einnahmen und die berücksichtigungsfähigen betrieblichen Fixkosten für die berücksichtigten Fördermonate summiert und miteinander verglichen. Übersteigen die Fixkosten die Einnahmen ergibt dies den Liquiditätsengpass.

Liegen beide Voraussetzungen vor, beträgt die Liquiditätsbeihilfe 90 Prozent des Liquiditätsengpasses. Die Liquiditätsbeihilfe wird allerdings um bereits bewilligte andere staatliche Unterstützungsleistungen gekürzt, die in dem Förderzeitraum den gleichen Förderzweck betreffen.

Der Antrag zum Corona-Teilhabe-Fonds ist bundesweit einheitlich und kann auf der Internetseite der BIH heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Corona-Teilhabe-Fonds in Hessen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner für dieses Programm finden Sie auf den Internetseiten des LWV.


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