
Erneute Verlängerung der Betretungsverbote
Die Hessische Landesregierung hat am 7. Mai 2020 die 10. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Damit werden die Betretungsverbote für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten bis zum 5. Juni 2020 verlängert.
Die Verordnung enthält aber auch die ersten Lockerungen für hessische Werkstätten.
Zum Einen sieht sie die Öffnung von sogenannten systemrelevanten Betriebsteilen der Werkstätten vor. Darunter fallen z. B. Bereiche, in denen medizinische oder pflegerelevante Produkte verpackt werden, die die Belieferung von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen mit Speisen und Getränken sicherstellen oder für solche Einrichtungen als Wäschereien tätig sind. Auch die Pflege und Haltung von Tieren, die Landwirtschaft und Landschaftspflege fallen unter die Regelung.
Die Öffnung betrifft zunächst Beschäftigte mit Behinderungen, die entweder bei ihren Angehörigen oder alleine beziehungsweise in Wohngruppen leben und sich alleine versorgen können oder ambulant betreut werden. Für Menschen, die in besonderen Wohnformen leben oder zur Risikogruppe gehören, gilt die Lockerung nicht. Sie müssen sich zunächst weiter an das Betretungsverbot halten.
Die zweite Änderung betrifft Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten, die unmittelbar räumlich an eine besondere Wohnform angeschlossen sind und in denen sich keine weiteren Menschen mit Behinderungen aufhalten. Das heißt, dass die Personen, die gemeinsam in einer Einrichtung leben, auch gemeinsam die räumlich angrenzende Werkstatt oder Tagesförderstätte besuchen dürfen. Das setzt aber voraus, dass keine externen Beschäftigten oder Klienten - beispielsweise im Rahmen einer Notbetreuung - dort betreut werden.
In allen Fällen ist darauf zu achten, dass die Abstandsregelungen eingehalten und Hygienekonzepte erstellt und umgesetzt werden.
Die LAG WfbM Hessen wird nächste Woche ihre Gespräche mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration bezüglich weiterer Lockerungen der Betretungsverbote fortsetzen, um zu klären, ob bei einer positiven Entwicklung der Situation in den nächsten Wochen weitere Lockerungsschritte eingeleitet werden können.
Die aktuelle Verison der Verordnung finden Sie hier.