
LAG WfbM zur Entgeltfortzahlung
Die LAG WfbM Hessen hat sich deutlich zur Frage positioniert, ob die Werkstätten während der Coronavirus-Krise weiter die bisherigen Arbeitsentgelte an die Werkstattbeschäftigen auszahlen sollen.
Die rechtliche Position hierzu ist eindeutig. So heißt es in § 221 Abs. 2 SGB IX: „Die Werkstätten zahlen aus ihrem Arbeitsergebnis an die im Arbeitsbereich beschäftigten behinderten Menschen ein Arbeitsentgelt, das sich aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesagentur für Arbeit nach den für sie geltenden Vorschriften behinderten Menschen im Berufsbildungsbereich zuletzt leistet, und einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzt.“
Darüber hinaus bestimmt § 12 der Werkstättenverordnung, dass die Werkstatträger aus dem Arbeitsergebnis die Arbeitsentgelte zahlen, eine Rücklage für Ersatz- und Modernisierungsrücklage bilden und eine Rücklage zum Ausgleich von Ertragsschwankungen zu bilden haben, die zur Zahlung der Arbeitsentgelte nach § 221 SGB IX für sechs Monate befähigt.
Deshalb ist die Position der LAG WfbM Hessen zur Frage der Fortzahlung der Arbeitsentgelte eindeutig: Die LAG WfbM Hessen ruft ihre Mitglieder dazu auf, die Ertragsschwankungsrücklage einzusetzen um in den kommenden Wochen eine nahezu unveränderte Zahlung der bisherigen Arbeitsentgelte zu gewährleisten!
Der LAG WfbM ist bewusst, dass es hessische Werkstätten gibt, die aufgrund der sowieso schwierigen Situation rund um die Erhöhung der Arbeitsentgelte inzwischen nicht mehr über eine Ertragsschwankungsrücklage für die vollen sechs Monate verfügen. Trotzdem ist es ein unverzichtbar wichtiges Signal für Stabilität und Zuverlässigkeit, den Werkstattbeschäftigten in Zeiten großer gesellschaftlicher Verunsicherung die bisherigen Arbeitsentgelte weiter auszuzahlen.
Dieser Aufruf ist unabhängig von der Frage zu sehen, ob und in welchem Umfang Werkstattbeschäftigte gegebenenfalls nach dem Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Den vollständigen Brief des LAG WfbM-Vorstandes an die Mitglieder finden Sie hier.