Informationen rund um Corona

Land erlässt neue Corona-Verordnung

Das Land Hessen hat basierend auf den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 28.10.2020 seine bisher geltenden Corona-Verordnungen aktualisiert und die Geltung der Verordnungen verlängert. Die Verordnungen treten sofort in Kraft und gelten zunächst einmal bis zum 31.01.2021.

Die 2. Corona-Verordnung enthält in §4 die Regelungen zu den Werkstätten und Tagesförderstätten. Diese sind mit vorerst nicht verändert worden und gelten somit unverändert weiter. 

Die LAG WfbM Hessen befindet sich in engem Austausch mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration und wird mit diesem sowie mit dem LWV das weitere Vorgehen besprechen und abstimmen.

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