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Liga zur Arbeitnehmerüberlassung

Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen hat eine juristische Einschätzung des LWV-Schreibens vom 23.03.2020 vorgenommen. Darin geht es vor allem um zwei Punkte: Die Notwendigkeit von Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem LWV und die Frage der Arbeitnehmerüberlassung im Zuge des trägerübergreifenden Personaleinsatzes.

Die Einschätzung der Liga finden Sie hier.

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