Neue Verordnung ab 16.12.2020

Am 15.12.2020 fand ein weiterer Austauschtermin zwischen der LAG WfbM Hessen, dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) statt. In dem Gespräch ging es um die aktuellen Entwicklungen zum Thema „Corona“ in Hessen.
Das HMSI informierte in diesem Termin darüber, dass die 2. Corona-Verordnung des Landes Hessen (Corona-Einrichtungsschutzverordnung) ab dem 16.12.2020 zwar zahlreiche Änderungen bezüglich des angeordneten „harten Lockdowns“ enthalten wird.
Aber § 4 der Verordnung, der die für Werkstätten und Tagesförderstätten relevanten Regelungen enthält, wird nicht verändert. Das bedeutet, dass es keine grundsätzlichen Betretungsverbote für Werkstätten und Tagesförderstätten in Hessen geben wird. Trotzdem sind natürlich auch diese aufgefordert, dort wo möglich, Urlaube vorzuziehen oder zu verlängern und die Präsenzen in den Einrichtungen soweit möglich zu reduzieren.
Die überarbeitete Version der Verordnung gilt dann zunächst bis zum 10.01.2021.