Übergangsregelung Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat heute mitgeteilt, wie die Übergangsregelungen zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung während der Corona-Pandemie aussehen werden.
Dabei beschreibt der LWV unterschiedliche Verfahren für die Regionen, die bereits auf ITP umgestellt wurden sowie für die Regionen, die noch nicht umgestellt wurden oder die ab dem 1. April 2020 auf den PiT umgestellt werden sollten.
Das Schreiben mit den ausführlichen Erläuterungen finden Sie hier.