Umfassende Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben

Interessenvertretung

Zur Arbeitskultur der Werkstätten zählt eine direkte Beteiligung aller Werkstattmitarbeiter; sie wird durch den Werkstattrat unterstützt, der als Interessenvertretung der Mitarbeiter fungiert; der Werkstattrat kann sich bei seiner Tätigkeit von einer Person seines Vertrauens unterstützen lassen. Die Werkstatt trägt alle Kosten, die durch die Tätigkeit des Werkstattrats entstehen. Geregelt ist das in einer Mitwirkungsverordnung für die Werkstätten, die seit dem Jahr 2001 gilt, und die im Jahr 2016 ergänzt worden ist.

Mit der Leitung der Werkstatt soll der Werkstattrat vertrauensvoll zusammenarbeiten. Er genießt hier nicht nur ein Informationsrecht, sondern er besitzt auch ein Kontroll- und ein Initiativrecht. Einmal im Jahr führt der Werkstattrat eine Werkstattversammlung durch, an der alle Werkstattmitarbeiter teilnehmen können; Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern nimmt der Werkstattrat auf. 

Wichtige Gegenstände der Beteiligung sind

  • die Gestaltung der Werkstatt und die Werkstatt-Ordnung;
  • die Arbeit und die persönliche Entwicklung der Mitarbeiter;
  • die Gesundheit der Mitarbeiter;
  • das Werkstattentgelt, die Arbeitszeiten und der Urlaub;
  • die Verpflegung in der Werkstatt;
  • gemeinsame Unternehmungen zur Gestaltung der Freizeit.
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