Titelblatt des Forderungspapiers, auf dem der Titel zu lesen ist. 
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10. März 2026© BAG WfbM 

BAG WfbM veröffentlicht Forderungspapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe

In der aktuellen Debatte treten die grundlegenden sozialstaatlichen Prinzipien der sozialen Sicherheit, Gerechtigkeit und Chancengleichheit zunehmend in den Hintergrund. Aus Sicht der BAG WfbM sind diese jedoch zentral, um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verlässlich zu gewährleisten. Deswegen hat die BAG WfbM nun ein Forderungspapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe veröffentlicht. 

Darin spricht sich die BAG WfbM für eine verlässliche und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe aus. Nur so können Werkstätten, Inklusionsbetriebe, andere Leistungsanbieter und Förderstätten weiterhin hochwertige, personenzentrierte Leistungen erbringen. Eine auskömmliche Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung.

Besonderer Handlungsbedarf besteht laut BAG WfbM beim Einkommen der Werkstattbeschäftigten: Trotz Studie (2023) und Aktionsplan (2024) bleiben notwendige Reformen aus – eine nicht hinnehmbare Situation für über 300.000 Beschäftigte. Die BAG WfbM appelliert daher an die Politik, zeitnah ein transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem zu schaffen, das Arbeitsleistung anerkennt und soziale Sicherheit gewährleistet. Die Vorschläge „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“ sollten dabei einbezogen werden.

Das Forderungspapier steht ==> hier zum Download bereit. 

Die Forderungen und Thesen der BAG WfbM zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe werden auch auf dem Fachkongress You can! in Leipzig in dieser Woche intensiv besprochen. 

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