Wie entsteht ein BiB-Platz?

Grundsätzlich braucht es zur Einrichtung eines BiBs zwei Faktoren: Einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, der einen BiB-Platz anbieten möchte und eine|n Werkstattbeschäftigte|n, die/der dort arbeiten möchte.

Dabei ist erst einmal unerheblich, von wem die Initiative ausgeht. Entscheidend ist, dass sie mit der Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der jeweiligen Werkstatt Kontakt aufnehmen. Diese unterstützt dann beide Seiten in der Anbahnung, Umsetzung und Unterstützung während der gesamten Verweildauer auf dem BiB-Platz.

Die FBI beraten und unterstützen Unternehmen wie Werkstattbeschäftigte dabei, geeignete Beschäftigungsplätze zu finden bzw. zu vermitteln. Sie organisieren zunächst ein Kennlerntreffen, auf den dann idealerweise in Praktikum folgt. Entschließen sich danach alle Beteiligten, weiter zusammenarbeiten zu wollen, wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Werkstatt und Unternehmen abgeschlossen. Die Menschen mit Behinderungen bleiben rechtlich gesehen Werkstattbeschäftigte. Das Unternehmen vereinbart mit der Werkstatt die Höhe des Lohns. Versicherung und Bezahlung erfolgen über die Werkstatt.

Die Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Behinderungen auf dem BiB-Platz erfolgt durch die Fachkräfte der Werkstatt.

Veranstaltungen

14. Mai 2024
Online-Austausch der Werkstattleitungen 04. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Werkstatträte 11. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten

Termine

14. Mai 2024
Online-Austausch der Werkstattleitungen 23. Mai 2024
Landesfußballturnier der Werkstätten für behinderte Menschen 04. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Werkstatträte 04. Juni 2024
Spielfest 11. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten

Aktuell

Jetzt für den Schichtwechsel anmelden! LAG Werkstatträte Hessen wählt neuen Vorsitzenden Fachtag Berufliche Bildung 2024