Wie entsteht ein BiB-Platz?

Grundsätzlich braucht es zur Einrichtung eines BiBs zwei Faktoren: Einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, der einen BiB-Platz anbieten möchte und eine|n Werkstattbeschäftigte|n, die/der dort arbeiten möchte.

Dabei ist erst einmal unerheblich, von wem die Initiative ausgeht. Entscheidend ist, dass sie mit der Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der jeweiligen Werkstatt Kontakt aufnehmen. Diese unterstützt dann beide Seiten in der Anbahnung, Umsetzung und Unterstützung während der gesamten Verweildauer auf dem BiB-Platz.

Die FBI beraten und unterstützen Unternehmen wie Werkstattbeschäftigte dabei, geeignete Beschäftigungsplätze zu finden bzw. zu vermitteln. Sie organisieren zunächst ein Kennlerntreffen, auf den dann idealerweise in Praktikum folgt. Entschließen sich danach alle Beteiligten, weiter zusammenarbeiten zu wollen, wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Werkstatt und Unternehmen abgeschlossen. Die Menschen mit Behinderungen bleiben rechtlich gesehen Werkstattbeschäftigte. Das Unternehmen vereinbart mit der Werkstatt die Höhe des Lohns. Versicherung und Bezahlung erfolgen über die Werkstatt.

Die Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Behinderungen auf dem BiB-Platz erfolgt durch die Fachkräfte der Werkstatt.

Veranstaltungen

08. Oktober 2024
Online-Austausch der Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen 10. Oktober 2024
Tagung der Sozialdienste 07. November 2024
Tagung der Fachkräfte der Beruflichen Integration

Termine

08. Oktober 2024
Online-Austausch Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen 08. Oktober 2024
Duathlon 10. Oktober 2024
Tagung der Sozialdienste 10. Oktober 2024
Aktionstag Schichtwechsel 29. Oktober 2024
Vorstandssitzung LAG WfbM Hessen

Aktuell

BAG WfbM veröffentlicht europäische Vergleichsstudie Fachtag der Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen Austausch der Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten