Wie entsteht ein BiB-Platz?

Grundsätzlich braucht es zur Einrichtung eines BiBs zwei Faktoren: Einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, der einen BiB-Platz anbieten möchte und eine|n Werkstattbeschäftigte|n, die/der dort arbeiten möchte.

Dabei ist erst einmal unerheblich, von wem die Initiative ausgeht. Entscheidend ist, dass sie mit der Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der jeweiligen Werkstatt Kontakt aufnehmen. Diese unterstützt dann beide Seiten in der Anbahnung, Umsetzung und Unterstützung während der gesamten Verweildauer auf dem BiB-Platz.

Die FBI beraten und unterstützen Unternehmen wie Werkstattbeschäftigte dabei, geeignete Beschäftigungsplätze zu finden bzw. zu vermitteln. Sie organisieren zunächst ein Kennlerntreffen, auf den dann idealerweise in Praktikum folgt. Entschließen sich danach alle Beteiligten, weiter zusammenarbeiten zu wollen, wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Werkstatt und Unternehmen abgeschlossen. Die Menschen mit Behinderungen bleiben rechtlich gesehen Werkstattbeschäftigte. Das Unternehmen vereinbart mit der Werkstatt die Höhe des Lohns. Versicherung und Bezahlung erfolgen über die Werkstatt.

Die Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Behinderungen auf dem BiB-Platz erfolgt durch die Fachkräfte der Werkstatt.

Veranstaltungen

20. Mai 2026
Tagung für Qualitätsbeauftragte 2026

Termine

20. Mai 2026
Tagung für Qualitätsbeauftragte 2026 21. Mai 2026
1. Trainingstermin Frauenteam Fußball 18. Juni 2026
2. Trainingstermin Frauenteam Fußball 27. Juni 2026
15. Integratives und inklusives Fußballturnier für und mit Menschen mit Behinderung 18. August 2026
Vorstandssitzung LAG WfbM Hessen

Aktuell

Frauenfußball-Auswahl startet Training für Deutsche Meisterschaft in Duisburg LAG der Werkstatträte wählt neuen Vorstand BWMK fährt zur Deutschen Fußballmeisterschaft in Duisburg