Wie entsteht ein BiB-Platz?

Grundsätzlich braucht es zur Einrichtung eines BiBs zwei Faktoren: Einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, der einen BiB-Platz anbieten möchte und eine|n Werkstattbeschäftigte|n, die/der dort arbeiten möchte.

Dabei ist erst einmal unerheblich, von wem die Initiative ausgeht. Entscheidend ist, dass sie mit der Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der jeweiligen Werkstatt Kontakt aufnehmen. Diese unterstützt dann beide Seiten in der Anbahnung, Umsetzung und Unterstützung während der gesamten Verweildauer auf dem BiB-Platz.

Die FBI beraten und unterstützen Unternehmen wie Werkstattbeschäftigte dabei, geeignete Beschäftigungsplätze zu finden bzw. zu vermitteln. Sie organisieren zunächst ein Kennlerntreffen, auf den dann idealerweise in Praktikum folgt. Entschließen sich danach alle Beteiligten, weiter zusammenarbeiten zu wollen, wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Werkstatt und Unternehmen abgeschlossen. Die Menschen mit Behinderungen bleiben rechtlich gesehen Werkstattbeschäftigte. Das Unternehmen vereinbart mit der Werkstatt die Höhe des Lohns. Versicherung und Bezahlung erfolgen über die Werkstatt.

Die Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Behinderungen auf dem BiB-Platz erfolgt durch die Fachkräfte der Werkstatt.

Veranstaltungen

05. September 2024
Tagung für Leitungen von Tagesförderstätten 26. September 2024
Tagung der Werkstattleitungen

Termine

14. August 2024
5. Trainingstermin Frauenteam Fußball 16. August 2024
6. Trainingstermin Frauenteam Fußball 19. August 2024
Deutsche Fußball-Meisterschaft der Werkstätten für behinderte Menschen 29. August 2024
Zimmersmühlenlauf 03. September 2024
Kegelturnier

Aktuell

BAG WfbM veröffentlicht europäische Vergleichsstudie Fachtag der Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen Austausch der Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten