Wie entsteht ein BiB-Platz?

Grundsätzlich braucht es zur Einrichtung eines BiBs zwei Faktoren: Einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, der einen BiB-Platz anbieten möchte und eine|n Werkstattbeschäftigte|n, die/der dort arbeiten möchte.

Dabei ist erst einmal unerheblich, von wem die Initiative ausgeht. Entscheidend ist, dass sie mit der Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der jeweiligen Werkstatt Kontakt aufnehmen. Diese unterstützt dann beide Seiten in der Anbahnung, Umsetzung und Unterstützung während der gesamten Verweildauer auf dem BiB-Platz.

Die FBI beraten und unterstützen Unternehmen wie Werkstattbeschäftigte dabei, geeignete Beschäftigungsplätze zu finden bzw. zu vermitteln. Sie organisieren zunächst ein Kennlerntreffen, auf den dann idealerweise in Praktikum folgt. Entschließen sich danach alle Beteiligten, weiter zusammenarbeiten zu wollen, wird eine Kooperationsvereinbarung zwischen Werkstatt und Unternehmen abgeschlossen. Die Menschen mit Behinderungen bleiben rechtlich gesehen Werkstattbeschäftigte. Das Unternehmen vereinbart mit der Werkstatt die Höhe des Lohns. Versicherung und Bezahlung erfolgen über die Werkstatt.

Die Unterstützung und Begleitung der Menschen mit Behinderungen auf dem BiB-Platz erfolgt durch die Fachkräfte der Werkstatt.

Veranstaltungen

18. März 2026
Online-Austausch der Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen 26. März 2026
Fachtag Berufliche Bildung 2026 16. April 2026
Tagung der Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten und Werkstatträte

Termine

11. März 2026
You can! Fachkongress für Inklusion im Arbeitsleben 18. März 2026
Online-Austausch der Werkstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen 19. März 2026
Vorstandsklausur LAG WfbM Hessen 26. März 2026
Treffen FBI-Nordkreis 26. März 2026
Fachtag Berufliche Bildung 2026

Aktuell

Fachkongress You can! – LAG WfbM Hessen ist mit dabei Guter Austausch mit Ministerin Heike Hofmann Ausschreibung für Landespreis für Inklusion im Arbeitsleben 2026 gestartet