FAQs zum Budget für Arbeit

Hier finden Sie Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Budget für Arbeit in Hessen. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Welche Leistungen beinhaltet das Budget für Arbeit?

Es wird ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 75% des Arbeitnehmerbruttos gezahlt. Zudem besteht ein Anspruch auf Einstellungsprämien. Bei Bedarf können darüber hinaus noch Zuschüsse zur Neuschaffung eines (behinderungsgerechten) Arbeitsplatzes beantragt werden.

Die Budgetnehmer|innen haben ein Recht auf eine Beratung und Begleitung durch einen Integrationsfachdienstes, auf eine Qualifizierung des/der Budgetnehmer|in sowie auf die Finanzierung einer Arbeitsassistenz.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Budget für Arbeit nutzen zu können?

Anspruchsberechtigt sind Menschen mit Behinderungen, die entweder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind oder die einen Rechtsanspruch darauf haben. Grundlage ist demnach eine volle Erwerbsminderung. Zudem muss ein Entwurf des Arbeitsvertrages mit dem Unternehmen, bei dem der Budget-Platz eingerichtet werden soll, vorliegen.

Wer beantragt das Budget für Arbeit?

Den Antrag auf das Budget für Arbeit stellt der Mensch mit Behinderung beziehungsweise der oder die gesetzliche Vertretung.

Wo wird das Budget für Arbeit beantragt?

In Hessen wird der Antrag auf das Budget für Arbeit beim Landeswohlfahrtsverband Hessen gestellt.

Wer erhält das beantragte Geld?

Den Lohnkostenzuschuss erhält der Arbeitgeber. Er zahlt dann dem/der Budgetnehmer|in das vereinbarte monatliche Gehalt aus.

Welches Gehalt bekommt eine Person mit einem Budget für Arbeit?

Es wird ein tariflicher oder ortsüblicher Lohn gezahlt. Da es sich immer um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt, müssen mindestens 521€ gezahlt werden.

Wie viele Wochenstunden müssen gearbeitet werden, um ein Budget für Arbeit zu erhalten?

Voraussetzung für die Nutzung des Budgets für Arbeit ist eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden. Wird bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen, kann das Budget für Arbeit mit einer reduzierten Stundenzahl genutzt werden.

Handelt es sich bei einem Budget für Arbeit automatisch nur um ein befristetes Arbeitsverhältnis?

Nein. Das Budget für Arbeit kann sowohl bei einem unbefristet als auch befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag beantragt werden.

Was geschieht, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt?

Es gelten die Regelungen des allgemeinen/besonderen Kündigungsschutzes. Der Leistungsträger muss hierüber informiert werden.

Besteht ein Rückkehrrecht in die WfbM?

Ja, es besteht ein zeitlich unbeschränktes Rückkehrrecht in die Werkstatt. 

Werden im Budget Fahrdienstleistungen finanziert?

Leistungen zur Mobilität sind nicht Bestandteil des Budgets für Arbeit. Diese Leistungen bedürfen einer gesonderten Beantragung beim Landeswohlfahrtsverband Hessen. Dieser entscheidet dann aufgrund der persönlichen Bedarfe und Verhältnisse über mögliche zusätzliche Finanzierungen. 

Behalten Budgetnehmer|innen einen Anspruch auf Grundsicherung?

Grundsätzlich wird Grundsicherung gewährt, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden kann. Der zuständige Leistungsträger entscheidet darüber, ob weiterhin Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Welche Sozialversicherungsbeiträge werden abgeführt?

Da es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, entrichten Budgetnehmer|innen die entsprechenden Beiträge. Es besteht lediglich eine Befreiung bei der Arbeitslosenversicherung aufgrund der vollen Erwerbsminderung. Für Budgetnehmer|innen im Rahmen von Inklusionsfirmen gilt weiterhin das Rentenprivileg.

Was passiert mit den bisher in der Werkstatt erworbenen Rentenansprüchen?

Die bisherigen Rentenansprüche bleiben bestehen. Demnach besteht nach 20 Jahren weiterhin Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist die ununterbrochene Erwerbsminderung von 20 Jahren. Im Vorfeld wird eine rentenrechtliche Beratung dringend empfohlen.

Kann das Budget für Arbeit trotz einer bereits bezogenen Erwerbsminderungsrente genutzt werden?

Ja. Sollte der Lohn/das Gehalt über der Zuverdienstgrenze liegen, wird die Rente entsprechend gekürzt. Eine Beratung über die Zuverdienstgrenzen beim Rentenversicherungsträger wird empfohlen.
Die Zeiten der vollen Erwerbsminderung zählen im Budget für Arbeit ebenfalls weiter.

Welche Rentenbeiträge werden angerechnet?

Es werden die tatsächlichen Rentenbeiträge angerechnet. Diese variieren je nach Verdienst. Bei der Nutzung eines Budgets für Arbeit in Inklusionsbetrieben besteht weiterhin das Rentenprivileg der WfbM.

 

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