Zusammenfassung der Projektergebnisse
Im Rahmen des Projektes wurden Informationsveranstaltungen zum BfA durchgeführt, die einen guten Anklang fanden. So nahm allein an einer, gemeinsam mit der LAG Werkstatträte Hessen konzipierten Tagung für Werkstatträte über 70 Personen teil. Insgesamt wurden über 250 Personen im Rahmen von LAG WfbM-Veranstaltungen zum Projekt und dem BfA informiert.
Evaluierung der Modellregionen
Der zentrale Projektauftrag war es, die hemmenden und förderlichen Faktoren des BfA in Hessen zu identifizieren. Dazu wurden teilstandardisierte Fragebogen für fünf Personengruppen konzipiert: Budgetnehmer|innen, Fachkräfte der beruflichen Integration der Werkstätten, Sozialdienst/Berufsbildungsbereich, IFD und Unternehmen. Die Befragungen fanden als Einzelinterviews statt. Zudem wurden digitale Umfragen auf verschiedenen Veranstaltungen durchgeführt. So konnten Daten von insgesamt 95 Personen erfasst werden.
Ergebnisse der Befragungen
Der Wissensstand zum BfA ist in der Breite noch relativ gering. Fachkräfte, die schon Erfahrungen mit dem Budget haben, wissen zwar grundsätzlich besser Bescheid. Damit das Budget aber öfter in Anspruch genommen wird, muss vor allem das Wissen bei den potenziellen Nutzer|innen erhöht werden. Die Budgetnehmer|innen gaben an, dass sie sich überwiegend selber zu dem Thema Informationen gesucht haben und dass dies aufgrund fehlender barrierefreier Veranstaltungen oder Informationsmedien mühsam gewesen sei. Die große Resonanz auf die Infoveranstaltung für Werkstatträte stützt diese Aussagen. Grundsätzlich wünschten sich alle Interviewten kompetente Ansprechstellen und Veranstaltungen, um ihren Wissensstand zu verbessern.
Auch die Netzwerke müssen verbessert werden. Viele Befragte gaben an, dass der Kontakt zu anderen Akteur|innen (IFD, Werkstätten, EAAs) überwiegend „fallbezogen“ und „nicht intensiv“ stattfänden.
Deutlich wurde auch der Stellenwert des Wunsch- und Wahlrechts bei der Begleitung. In Hessen kann eine Begleitung nach einem Wechsel ins Budget für Arbeit bisher exklusiv durch den IFD erfolgen. Die meisten Nutzer|innen des BfA kommen aber aus der WfbM, wo sich über die Zeit (Praktikum, Außenarbeitsplatz) eine vertrauensvolle und teilweise langjährige Zusammenarbeit mit den in Hessen agierenden Fachkräften der beruflichen Integration etabliert hat. Durch den Wechsel in der Begleitung verlieren die Budgetnehmer|innen ihre vertrauten Bezugspersonen – und auch die Unternehmen müssen sich auf neue Ansprechpartner|innen einstellen. Ein Umstand, der von Vielen als Barriere identifiziert wurde. Als erste Reaktion auf die Projektergebnisse hat das HMSI angekündigt, in der neuen Landesverordnung zum Budget für Arbeit die Begleitung entsprechend des Wunsch- und Wahlrechts zu öffnen.
Zudem ließ sich feststellen: Geht der Weg in ein Budget in einer Inklusionsfirma (wie im Main-Kinzig-Kreis häufig der Fall), verschwinden Vorbehalte bezüglich des Verlustes der Rentenansprüche, da Budgetnehmer|innen in Inklusionsfirmen weiterhin das Rentenprivileg genießen. Im Lahn-Dill-Kreis, in dem es keine Inklusionsfirma gibt, ist hingegen die Rentenfrage tatsächlich ein hemmender Faktor für die Inanspruchnahme des Budgets.
Handlungsempfehlungen
Auf Grundlage der Projektergebnisse wurden Handlungsempfehlungen formuliert und an das HMSI übergeben. Die wichtigsten Empfehlungen lauten:
- Etablierung einer landesweiten Informations- & Beratungsstelle zum Budget für Arbeit
- Intensivierung der Netzwerk- und Beziehungsarbeit durch übergreifende Arbeitsgruppen
- Ausbau des Wissensstandes zum Budget für Arbeit in den Werkstätten
- Freie Wahl bei der Begleitung des Budgets für Arbeit auf Grundlage § 8 SGB IX Wunsch und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
- Optimierung des Antragsverfahrens und der administrativen Abläufe
- Implementierung einer kompetenten rentenrechtlichen Beratung vor Abschluss des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrages mit Förderung mittels Budget für Arbeit
Fazit
Die Ergebnisse zeigen: Diese noch relativ junge Teilhabeleistung hat noch Optimierungspotenzial. Vor allem in den Bereichen Kommunikation und Netzwerkarbeit der Akteure besteht Verbesserungsbedarf. Wenn diese optimiert und die Wirtschaft noch besser eingebunden werden kann, ist das Budget für Arbeit für einen bestimmten Teil der Werkstattbeschäftigten in attraktives und gutes Instrument zur Realisierung ihres Teilhabeanspruchs.