Erfollgsmodell Betriebsintegrierte Beschäftigung (BiB) 

Die Betriebsintegrierte Beschäftigung

Werkstätten bieten den dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ein solches Angebot ist das hessische Modell der Betriebsintegrierten Beschäftigung (BiB).

Basierend auf dem Konzept der dauerhaft ausgelagerten Arbeitsplätze ist es den hessischen Werkstattträgern in Kooperation mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen gelungen, in den vergangenen Jahren über 1.500 Werkstattbeschäftigte in eine Betriebsintegrierte Beschäftigung zu vermitteln.

BiB-Plätze können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit eingerichtet werden. Außerdem besteht auch die Möglichkeit eines sogenannten "Kombi-BiBs", bei denen die Menschen mit Behinderung nur an einigen Wochentagen im Betrieb und an den anderen in der Werkstatt arbeiten.

Angebahnt und begleitet werden die BiBs durch die hierfür tätigen Fachkräfte für Berufliche Integration (FBI).

Was genau ist ein BiB-Platz?

Ein BiB-Platz ist ein unterstützter Einstieg in die Beschäftigung behinderter Menschen.

Die Fachkräfte der Werkstätten beraten im Vorfeld sowohl den Beschäftigungsgeber als auch die Menschen mit Behinderungen ausführlich über die Betriebsintegrierte Beschäftigung.

Gestartet wird dann in der Regel mit einem Praktikum des/der interessierten Werkstattbeschäftigten.

Besteht weiterhin das beidseitige Interesse an einem BiB, schließt der Arbeitgeber eine Kooperationsvereinbarung mit der Werkstatt ab und vereinbart mit dieser die Höhe des Lohnes.

Die Versicherung und Bezahlung erfolgen weiterhin über die Werkstatt, da die Menschen auf einem BiB-Platz rechtlich gesehen weiterhin Werkstattbeschäftigte bleiben.

Die Begleitung und Unterstützung der Menschen mit Behinderungen erfolgt regelmäßig durch die
Fachkräfte der Werkstatt.

Die Rückkehr in die Werkstatt ist jederzeit möglich. Ebenso ist es möglich, dass aus einem BiB ein Budget für Arbeit oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis wird.

Suche schließen