Gute Entwicklung

Im Jahr 2012 haben der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und die Verbände privater Träger in Hessen zusammen mit der LAG WfbM Hessen das "Hessische Übergangspapier" geschrieben.

Damit sollte Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden.

Außerdem sollte die Zahl der Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erhöht werden.

Dafür wurden Zielvereinbarungen über Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (BiB) abgeschlossen.

Das heißt, der LWV hat mit den Werkstätten vereinbart, wie viele BiB-Plätze es geben soll.

Das hat dazu geführt, dass die Zahl der BiB-Plätze immer weiter gestiegen ist.

Im Jahr 2013 waren es noch 600. Im Jahr 2022 gab es dann 1.580 BiB-Plätze in Hessen.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein neues Ziel: Bis Ende 2026 soll es in Hessen 2.000 BiB-Plätze geben.

Im Papier "Übergänge gestalten" kann man noch einmal nachlesen, welche Ziele mit den BiB-Plätzen verfolgt werden und wie der aktuelle Stand ist.

Rechtliche Grundlagen:

Die Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätze (BiB) werden gemäß § 219 Abs. 1 Satz 5 SGB IX angeboten. Sie gelten als Übergangsplätze oder als dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze.

BiB können in Vollzeit, Teilzeit oder als Kombi-BiB (einige Wochentage im Betrieb, den Rest der Woche in der Werkstatt) stattfinden.

Sie bieten eine gute Möglichkeit für Menschen, die in Werkstätten arbeiten, um am Arbeitsleben in einem Betrieb teilzuhaben.

Langfristig kann dann der Schritt in ein reguläres Arbeitsverhältnis folgen. Dabei kann das Budget für Arbeit helfen.

Die Finanzierung von BiB oder Kombi-BiB ist im Hessischen Rahmenvertrag 2 für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geregelt.

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