Informationen rund um Corona

LWV passt Regelungen zur Weiterfinanzierung an

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat über die angepassten Regelungen zur weiteren Finanzierung der Leistungsvergütungen ab dem 01.01.2021 informiert. Diese Regelungen wurden in den vergangenen Tagen zwischen LWV und der Liga, unter Mitwirkung der LAG WfbM, verhandelt.

In seiner Darstellung beschreibt der LWV insgesamt neun verschiedene Fallvarianten, für die er präzisere Regelungen getroffen hat. Zu diesen Fallvarianten zählen unter anderem die Abwesenheit von Werkstattbeschäftigten aufgrund einer angeordneten Quarantäne, die Schließung von (Teil-)Werkstätten durch das Gesundheitsamt oder die Abmeldung mit dem Kürzel „AC“ (Attest Corona) entsprechend der 2. Corona-Verordnung des Landes Hessen.

Die Regelungen für diese Fallvarianten sollen dazu beitragen, eine sichere Grundlage für die Weiterzahlung der Leistungsvergütungen zu bilden. Gleichzeitig will der LWV sicherstellen, dass alle Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben haben, diese auch möglichst vollumfänglich erfüllt bekommen.

Desweiteren teilte der LWV in dem begleitenden Anschreiben mit, dass auch weiterhin Schichtsysteme in Werkstätten und Tagesförderstätten möglich sind. Auch hier gilt allerdings der Anspruch, die Schichtmodelle möglichst bald wieder zu reduzieren oder aufzulösen, damit die Menschen mit Behinderungen ihre bewilligte Teilhabeleistung in vollem Umfang in Anspruch nehmen können.

Die Schreiben des LWV finden Sie hier zum Download:
Anschreiben
Regelungen zur Finanzierung ab 01.01.2021

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