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LWV konkretisiert Regelungen zum Betretungsverbot

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat in einem Schreiben vom 31.03.2020 die Auswirkungen des Betretungsverbotes für Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten konkretisiert.

Der LWV sagt in diesem Schreiben noch einmal die 100%-ige Fortzahlung der Vergütungssätze für die Dauer der Cornoavirus-Krise zu. Allerdings knüpft er die Fortzahlung an die Bedingung, dass die Träger frei werdende personelle Kapazitäten in den Bereichen unterstützend einsetzen, in denen gleichzeitig ein deutlicher Mehrbedarf besteht. So erwartet der LWV Hessen, dass die Träger der Werkstätten, Tagesförderstätten und Tagesstätten die Träger besonderer Wohnformen oder des Betreuten Wohnens dabei unterstützen, die Betreuung und Unterstützung der behinderten Menschen sicherzustellen.

Das Schreiben des LWV finden Sie hier.

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