Informationen rund um Corona

Ergänzende Regelungen zum Atemschutz

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist derzeit dabei, die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. Diese sollen zeitnah veröffentlicht werden.

In der Zwischenzeit weißt die BGW darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Pandemielage bis auf Weiteres die Ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen ist.

Dabei handelt es sich vor allem um diese Punkte:

  • Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.

 

 

Suche schließen