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DRV Hessen verlängert Finanzierungszusage

Die Deutsche Rentenversicherung Hessen (DRV Hessen) hat allen hessischen Werkstattträgern mitgeteilt, dass die zunächst nur bis zum 30.04.2020 zugesagte Weiterfinanzierung der Maßnahmekosten über diesen Termin hinaus verlängert wurde.

Voraussetzung für dei Weiterfinanzierung ist, dass die jeweilige Maßnahme auch tatsächlich durchgeführt wird, z. B. anhand von alternativen Durchführungskonzepten. Sollte eine Fortsetzung der Maßnahme nicht möglich sein, sind die Werkstätten aufgefordert, die DRV Hessen umgehend darüber zu informieren.

Das Schreiben der DRV Hessen finden Sie hier.

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