DRV Hessen zur Finanzierung im Berufsbildungsbereich
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen (DRV Hessen) hat sich in einem Schreiben an alle hessischen Werkstattträger vom 9. April 2020 zur weiteren Finanzierung der Leistungen des Berufsbildungsbereiches während der Cornoavirus-Krise positioniert.
In diesem Schreiben teilt die DRV Hessen mit, dass die Maßnahmekosten für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich vorübergehend bis einschließlich 30. April 2020 weiter gezahlt werden. Damit soll Werkstätten die Möglichkeit gegeben werden, sich mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die alternative Durchführungskonzepte für EV und BBB zu verständigen. Nach diesem Zeitraum wird sich die DRV Hessen dem Verfahren der Bundesagentur für Arbeit anschließen.
Das Schreiben der DRV Hessen finden Sie hier.