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Fahrkostenrückerstattung im BBB

Die LAG WfbM erreichten in den letzten Tagen zahlreiche Meldungen von Mitgliedern, die von der BA bezüglich der Fahrtkosten im Berufsbildungsbereich kontaktiert wurden. In diesen Telefonaten wurde mitgeteilt, dass die Zahlungen für den Berufsbildungsbereich und das Eingangsverfahren eingestellt werden.

Um den Sachverhalt zu klären, wandte sich die LAG WfbM Hessen schriftlich an die BA mit der Bitte um Klärung und dem Vorschlag, sich in der Frage der Fahrkosten doch an der vom LWV getroffenen Reglung zu orientieren.

Inzwischen liegt die Antwort der BA auf das Schreiben der LAG WfbM Hessen vor. Darin verweist die Regionaldirektion Hessen auf eine Weisung der Zentrale in Nürnberg, eine Weitergewährungvon Kosten für Fahrdienste zu prüfen und ggfs. einzustellen. Da die vertraglichen Regelungen mit den Werkstätten in Hessen besagen, dass der Fahrkostensatz nur für die diejenigen Teilnehmer*innen gewährt wird, bei denen diese Aufwendungen tatsächlich entstehen, wurden die Agenturen vor Ort aufgefordert, die Werkstätten zu kontaktieren. Sie sollten klären, ob aufgrund der Durchführung in alternativer Form aktuell Fahrdienste für alle Teilnehmer*innen weggefallen sind bzw. in welchen Fällen es ggf. noch Ausnahmen gibt. Bei der Kontaktaufnahme sollten die Träger gleichzeitig informiert werden, dass bereits überzahlte Fahrkostensätze innerhalb der nächsten drei Monate verrechnet werden.

Eine Orientierung an der vom LWV getroffenen Regelung bei den Fahrkosten sei nicht möglich, da es eine zentrale Weisung zu diesem Thema von Seiten der Zentrale in Nürnberg gebe, von der regional nicht abgewichen werden könne.

 

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