Informationen rund um Corona

LWV zur Finanzierung der Fahrtkosten

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) hat in einem Schreiben vom 08.04.2020 über die weitere Finanzierung der Fahrtkosten während der Coronavirus-Krise informiert.

Um sicherzustellen, dass auch nach Aufhebung der Betretungsverbote Fahrdienstleister wie bisher die Beförderung der Leistungsberechtigten in Werkstätten und Tagesförderstätten vornehmen können, erklärt sich der LWV bereit, über etwaige vertragliche Verpflichtungen hinaus, 70% der bisher vereinbarten Fahrtkostenbudgets für die Zeit vom 01.04.2020 bis zur Beendigung der Betretungsverbote zu bezahlen.

Die pauschale Festlegung auf 70% erfolge, so der LWV, um eine sachgerechte und dem zu erwartenden Aufwand gerecht werdende Größe festzulegen und etwaigen bürokratischen Aufwand soweit wie möglich zu vermeiden.

Der LWV fordert die Leistungserbringer dazu auf, mit ihren Fahrdienstanbieter entsprechende Absprachen zu treffen. Dabei sei es erforderlich, so der der LWV weiter, sich rechtsverbindlich erklären zu lassen, dass die über vertragliche Verpflichtungen hinausgehenden Zahlungen zur dauerhaften Sicherstellung des Betriebes eingesetzt werden und das eingesetzte Personal weiter beschäftigt wird. Daher sei von Fahrdienstleisterseite z. B. auf Kündigung von 450 € - Kräften zu verzichten, Aufstockungsleistungen an Mitarbeiter in Kurzarbeit sind zu leisten bzw. die Mitarbeiter ggf. in anderen systemrelevanten Bereichen einzusetzen.

Der LWV plant, die vierteljährliche Abschlagszahlung für das II. Quartal, die Mitte Mai erfolgt, zunächst in unveränderter Höhe vorzunehmen. Eine Anpassung der Zahlung aufgrund der relevanten Kürzung würde dann mit der Zahlung Mitte August für das III. Quartal erfolgen.

Für den Bereich der Tagesstätten erfolgt zunächst keine Kürzung des Budgets. Da hier die meisten Fahrten über Jahreskarten im ÖPNV finanziert werden, sei hier keine kurzfristige Einsparung realistisch.

Das Schreiben des LWV finden Sie hier.

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