
Hybrider BBB weiterhin möglich
Die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit hat der LAG WfbM noch einmal bestätigt, dass die Durchführung des Berufsbildungsbereichs in Form von digitalen oder hybriden Formaten nach wie vor möglich ist.
Zwar geht die Regionaldirektion davon aus, dass EV und BBB unter Einhaltung der hessischen Corona-Verordnung und damit unter Beachtung der Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Präsenzbetrieb fortgesetzt werden können. Eine grundsätzliche Notwendigkeit zum Wechsel des Maßnahmebetriebs auf alternative Durchführungsformen besteht aus ihrer Sicht nicht.
Trotzdem ist eine Umstellung auf digitale oder hybride Formate möglich. Auch ohne angeordnete Betretungs- oder Durchführungsverbote können Werkstätten daher im Zuge der Pandemiebekämpfung die Maßnahmen auf digitale und hybride Formate umstellen.
Sofern Träger/Einrichtungen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, sind schnellstmöglich Informationen über die betroffenen Teilnehmenden an die Agentur für Arbeit am Betriebssitz erforderlich (Name, Kundenummer, Maßnahmebezeichnung, Durchführungsort, zuweisende Agentur/gemeinsame Einrichtung, Auswirkungen auf individuelle Leistungen auf Fahrtkosten).
In den Fällen, die auf digitale/hybride Formate umgestellt werden, hat dies Auswirkungen auf die Erstattung der Fahrtkosten analog der Regelungen, die im Frühjahr 2020 getroffen wurden.