LWV verlängert Finanzierungszusage
Mit seinem Schreiben vom 27.04.2020 hat der LWV seine Zusage, die Werkstätten, Tagesstätten und Tagesförderstätten auch während der Betretungsverbote zu 100% weiter zu finanzieren, verlängert.
Voraussetzung für diese Verlängerung war, dass die Einrichtungsträger die Aufforderung des LWV nach trägerübergreifender Unterstützung nachgekommen waren. Bis zum 20.04.2020 waren die Träger aufgefordert, dem LWV mitzuteilen, welche personellen Ressourcen in anderen Bereichen eingesetzt werden können, ob entsprechende Regelungen mit anderen Einrichtungen oder Diensten getroffen wurden und welche Anstrengungen unternommen wurden, um zu solchen Vereinbarungen zu kommen.
Der LWV dankte den Trägern für "die vor Ort entstandenen Unterstützungsmöglichkeiten untereinander sowie die kreativen Ideen, um die Teilhabe der behinderten Menschen auch in dieser für alle Betroffenen schwierigen Situation zu gewährleisten."
Das Schreiben des LWV finden Sie hier.