Informationen rund um Corona

BMAS zum Mehrbedarf beim Mittagessen

Durch die Coronavirus-Krise und die damit verbundenen Betretungsverbote für Werkstätten für behinderte Menschen entstanden auch in Zusammenhang mit dem Mehrbedarf für das Mittagessen in Werkstätten zahlreiche praktische Fragen. Darauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) inzwischen reagiert und in einem Schreiben vom 09.04.2020 zahlreiche Antworten geliefert.

In seinem Schreiben stellt das BMAS folgendes fest: 

  1. In Fällen, in denen Werkstätten nicht komplett von einem Betretungsverbot betroffen sind, etwa weil sie zur Produktion von medizinischen und/oder pflegerischen Produkten oder für die Erbringung von systemrelevanten Dienstleistungen aktiv sind, besteht kein Anlass, an den bisherigen Mehrbedarfsregelungen Änderungen vorzunehmen.
  2. Auch in den Fällen, in denen Menschen mit Behinderungen die Notbetreuung der Werkstätten in Anspruch nehmen, behalten sie ihren Anspruch auf Mehrbedarf.
  3. Unerheblich für die Gewährung des Mehrbedarfes ist es auch, ob das Betreuungspersonal der Werkstatt die tagesstrukturierenden Angebote und in diesem Rahmen die (gemeinschaftlichen) Mittagessen in den Werkstätten oder an anderen Orten, etwa in den besonderen Wohnformen oder deren räumlichen Umfeld, anbietet.

Sie finden das komplette Schreiben des BMAS zu diesem Thema hier.

Update vom 17.04.2020

Inzwischen hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) die Aussagen des BMAS an den Hessischen Landkreistag und den Hessischen Städtetag weitergeleitet (Schreiben vom 17.04.2020). Das HMSI geht davon aus, dass in den oben beschriebenen Fällen nun der Mehrbedarf weiterhin gezahlt wird. Sollte das nicht der Fall sein, bittet die LAG WfbM Hessen um Ihre Hinweise.

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