
Verlängerung der Corona-Testverordnung
Am 31.03.2022 ist die neue Corona-Testverordnung des Bundes in Kraft getreten. Damit ist es Werkstattträgern nun bis zum 30.06.2022 möglich, Sach- und Personalkostenpauschalen für Antigen-Testungen auf COVID19 bei den Kassenärztlichen Vereinigungen abzurechnen.
Sie finden die entsprechende Änderungsverordnung hier.