Umfassende Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben

Organisationen

Das Teilhabeangebot der hessischen Werkstattträger reicht von der tagesstrukturierenden Beschäftigung bis zur Eingliederung in eine reguläre Erwerbsarbeit. Dazu bieten sie eine Palette von Einrichtungen und Leistungen, von Maßnahmeformen und Diensten.

Im Zentrum des Angebots stehen die Werkstätten; hier sind alle Personen aufnahmeberechtigt, die sich im erwerbsfähigen Alter befinden, die aber auf Grund einer geistigen oder psychischen Behinderung nicht erwerbsfähig sind. Zuständig für die Aufnahmen ist der Sozialdienst der Werkstatt.

In der Werkstatt haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gelegenheit, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an einer wertschöpfenden Arbeit zu beteiligen; Interessen und Neigungen werden dabei berücksichtigt. Darüber hinaus eröffnet die Werkstatt gangbare Wege, um die tätigkeitsbezogene Handlungsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu erweitern und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Für die Betreuung steht qualifiziertes Personal zur Verfügung.

Als kommerzielle Kunden der Werkstätten können Unternehmen einen Teil ihres Rechnungsbetrags auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen [SGB IX, § 223]

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