Die Titelseiten des Wegweisers Gewaltschutz in Leichter und Schwerer Sprache 
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19. November 2025© BMAS 

„Wegweiser Gewaltschutz“ veröffentlicht

Am 14. November 2025 hat der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesetzte Arbeitskreis Gewaltschutz einen neuen "Wegweiser Gewaltschutz" vorgestellt. Er soll eine Richtschnur sein, an der alle Akteurinnen und Akteure, die für den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt verantwortlich sind, zukünftig ihr Handeln ausrichten können.

Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen, in besonderem Maß gilt dies für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Zwei Studien zu Gewalt und Gewaltschutz von Menschen mit Behinderungen ergeben einen hohen Handlungsbedarf bei der Prävention, Intervention und dem Schutz vor Gewalt in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe. 

Deswegen rief das BMAS im Dezember 2024 einen Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen ins Leben. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien, der Länder, des Deutschen Landkreistags, der Interessen- und Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Rehabilitations träger, der Leistungserbringer und ihrer Verbände sowie aus Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und aus dem Bereich des Gewaltschutzes. Im Rahmen der Diskussion zu den Handlungsfeldern wurde wiederholt die Perspektiven von Expertinnen und Experten aus der Praxis der Eingliederungshilfe sowie von Menschen mit Behinderungen einbezogen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises haben den Wegweiser Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen gemeinsam erarbeitet. Er ist das Ergebnis eines fachlichen Meinungsbildungsprozesses und bildet die Ansätze für einen gelingenden Gewaltschutz ab, auf die sich die Mitglieder des Arbeitskreises aus ihren unterschiedlichen Positionen und Rollen heraus mehrheitlich verständigt haben. Er soll eine Richtschnur sein, an der alle Akteurinnen und Akteure, die für den Schutz von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt verantwortlich sind, zukünftig ihr Handeln ausrichten können. Er ist kein abschließender Maßnahmenkatalog.

Die fünf Handlungsfelder im Wegweiser Gewaltschutz sind:

  1. Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte
  2. Landesrechtliche Regelungen
  3. Personal und Ressourcen in Einrichtungen und Diensten
  4. Aufklärung und Empowerment von Menschen mit Behinderungen
  5. Vernetzung und Kooperation der relevanten Akteur*innen

Der Wegweiser Gewaltschutz steht auf der Webseite des BMAS zum Download bereit.

Dort findet sich auch eine Version in Leichter Sprache.

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