Die Betriebsintegrierte Beschäftigung

Werkstattbeschäftigte in Hessen können nicht nur in der Werkstatt arbeiten.

Sie können auch auf sogenannten Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen arbeiten. Die Abkürzung dafür lautet BiB.

Bei einem BiB-Platz arbeiten die Menschen mit Behinderungen in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Sie bleiben aber rechtlich Werkstattbeschäftigte Werkstattbeschäftigte.

Das heißt, sie werden von der Werkstatt bezahlt.

Sie bekommen auch Unterstützung und Begleitung von der Werkstatt.

Sie können jederzeit in die Werkstatt zurück.

Aber sie können auch, wenn sie möchten, von einem BiB-Platz in ein "normales" Beschäftigungsverhältnis wechseln. 

BiB-Plätze können in Vollzeit oder Teilzeit sein.

Es gibt auch "Kombi-BiBs". Bei denen sind die Menschen mit Behinderung nur an bestimmten Tagen in der Woche im Betrieb und arbeiten und an den anderen Tagen in der Werkstatt.

Die Fachkräfte für Berufliche Integration (FBI) helfen dabei, diese Art von Beschäftigung vorzubereiten und zu unterstützen.

Die Idee zu den BiB-Plätzen hatten die Werkstätten und der Landeswohlfahrtsverband Hessen schon vor vielen Jahren.

Inzwischen sind in Hessen über 1.500 Menschen mit Behinderung auf BiB-Plätzen.

 

Veranstaltungen

14. Mai 2024
Online-Austausch der Werkstattleitungen 04. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Werkstatträte 11. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten

Termine

14. Mai 2024
Online-Austausch der Werkstattleitungen 23. Mai 2024
Landesfußballturnier der Werkstätten für behinderte Menschen 04. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Werkstatträte 04. Juni 2024
Spielfest 11. Juni 2024
Tagung der Vertrauenspersonen der Frauenbeauftragten

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